​Beschwerdeablauf

Betroffene können eine Beschwerde einreichen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Sendung vor allem bei einem in Österreich niedergelassenen Mediendiensteanbieter (TV-Sender, Video-Abrufdienst) eine Verletzung der Verhaltensrichtlinien vermuten.

Beschwerden sind in schriftlicher Form (mit Unterschrift oder elektronischer Signatur) oder unter Nutzung des Webformulars an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.

Eine Beschwerde muss folgende Informationen beinhalten:

  • Angaben zu dem oder der Beschwerdeführer:in (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Eine genaue Sachverhaltsdarstellung inklusive Bezugnahme auf den mutmaßlichen Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien
  • Die genaue Bezeichnung der Sendung (insbesondere: Name bzw. Titel der Sendung, Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung), Bekanntgabe des Mediums (z.B. Titel, Sender, Name, URL einer Website) und wenn möglich die Vorlage einer Aufzeichnung der Medieninhalte

Nach positiver Prüfung der Beschwerde auf Vollständigkeit, Zuständigkeit und Relevanz durch die Geschäftsstelle wird der Mediendiensteinhaber zur Stellungnahme aufgefordert.

Sodann wird die Beschwerde dem Expert:innenrat zur Entscheidung übergeben. Dieser entscheidet, ob ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien vorliegt, und gegebenfalls über mögliche Sanktions- bzw. Abhilfemaßnahmen. Gegen die Entscheidung kann ein schriftlicher Einspruch erhoben werden, über den der Vorstand zu entscheiden hat.

Nähere Details sind in der Verfahrensordnung geregelt.

​Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen
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