Worum es beim Jugendmedienschutz geht

 

„Das Leben von Kindern und Jugendlichen ist heute mehr denn je von Medien aller Art durchdrungen. Der Schutz vor negativen Einflüssen durch Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erfordert besonderes Engagement. Gemeinsam mit den audiovisuellen Mediendiensteanbietern in Österreich wollen wir ein hohes und möglichst einheitliches Schutzniveau sicherstellen.“

Schon bisher war Jugendschutz ein integraler Bestandteil der täglichen Arbeit der österreichischen Fernsehprogramme und Video-Abrufdienste (Video-on-Demand-Dienste). Die Ziele und Anforderungen des Jugendschutzes fließen in die Gestaltung eigenproduzierter Inhalte selbstverständlich mit ein und sind zentraler Bestandteil einer verantwortungsbewussten Gestaltung von Fernsehprogrammen und Video-Abrufdiensten.

 

Was ist neu?

Seit 2021 gelten für österreichische Fernsehsender und Video-Abrufdienste neue Vorgaben zum Schutz von Minderjährigen vor potentiell entwicklungsbeeinträchtigenden audiovisuellen Inhalten. Damit wurden die schon bisher für Fernsehveranstalter verbindlichen Jugendschutzregeln ausgeweitet und auf Anbieter von Video-Abrufdiensten erstreckt. Zudem wurde die Rolle der Selbst- und Ko-Regulierung in diesem Bereich gestärkt.

 

Selbstkontrollsystem audiovisueller Medien

Die neuen Jugendschutzvorgaben sollen im Sinne der Akzeptanz und Effizienz durch ein System der Selbstregulierung erfüllt werden. Der hierfür gegründete „Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen“ setzt die Organisation dieses Selbstregulierungssystems um.

Die Umsetzung der Selbstkontrolle erfolgt insbesondere über branchenweit einheitliche Verhaltensrichtlinien im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Damit bekennen sich die in Österreich zugelassenen Fernsehsender und Video-Abrufdienste klar zum Schutz von Minderjährigen vor audiovisuellen Inhalten, die deren körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können.

Anbieter von Video-Sharing-Plattformen sollen nach den rechtlichen Vorgaben grundsätzlich denselben Schutz wie Fernsehveranstalter und Video-Abrufdiensteanbieter gewährleisten. Dieses neue System der Selbstkontrolle wurde für diesen Bereich allerdings rechtlich nicht festgeschrieben.

​Verein zur Selbstkontrolle audiovisueller Medienangebote zum Schutz von Minderjährigen
c/o Fachverband Telekom/Rundfunk, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
office@jugendmedienschutz.at, Tel. +43 590900 3241

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